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   BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15   

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BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15 (https://dejure.org/2015,20441)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2015 - 2 BvR 48/15 (https://dejure.org/2015,20441)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 (https://dejure.org/2015,20441)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 8 Abs. 2 StVollzG; § 114 Abs. 2 StVollzG
    Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt (regelmäßiges Entfallen des Feststellungsinteresses mit der Entlassung; Differenzierung zwischen Aussetzungsanordnung und Vornahmeanordnung; Verletzung des Rechts auf ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Begehrt ein Gefangener Eilrechtsschutz gegen eine (anstaltsinterne) Verlegung, so geht es um die vorläufige Aussetzung einer ihn belastenden Maßnahme (§ 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 8 Abs 1 StVollzG, § 114 Abs 2 S 1 StVollzG, § 114 Abs 2 S 2 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresse bzgl der Verlegung eines Strafgefangenen nach dessen Haftentlassung - Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung - unzureichende Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes durch fehlerhafte Auslegung des ...

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer wegen der beabsichtigten Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt eingelegten Verfassungsbeschwerde aufgrund entfallenen Rechtsschutzinteresses

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Wegfall des Rechtsschutzinteresse bzgl der Verlegung eines Strafgefangenen nach dessen Haftentlassung - Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung - unzureichende Gewährung fachgerichtlichen Eilrechtsschutzes durch fehlerhafte Auslegung des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; StVollzG § 8 Abs. 2
    Unzulässigkeit einer wegen der beabsichtigten Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt eingelegten Verfassungsbeschwerde aufgrund entfallenen Rechtsschutzinteresses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eilrechtsschutz gegen die Verlegung eines Gefangenen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 215
  • StV 2015, 708 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
    Zwar findet eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Auslagenerstattungsverfahren regelmäßig nicht statt, denn eine solche kursorische Prüfung entspricht nicht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfGK 3, 326 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 1954/11 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, juris, Rn. 20; siehe auch BVerfGE 69, 161 ; BVerfGK 11, 361 ).

    Der Beschwerdeführer hat zwar die Verfassungsbeschwerde nicht für erledigt erklärt; diese Verkennung der prozessualen Lage zwingt jedoch nicht dazu, ihm die Auslagenerstattung zu versagen (vgl. BVerfGE 85, 109 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7).

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
    Gründe für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 116, 69 ; BVerfGK 6, 260 ) oder unter dem Gesichtspunkt einer fortdauernden Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ) bestehen nicht.

    Ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt der Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung (BVerfGE 69, 315 ; 103, 44 ) anzunehmen, denn die Grundsätze für die Beurteilung des gerichtlichen Rechtsschutzes im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG sind bereits geklärt.

  • BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1673/04

    Jugendstrafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
    Gründe für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 116, 69 ; BVerfGK 6, 260 ) oder unter dem Gesichtspunkt einer fortdauernden Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ) bestehen nicht.

    Im Hinblick darauf kommt allerdings auch den Umständen der Erledigung Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 116, 69 ).

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
    Gründe für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 116, 69 ; BVerfGK 6, 260 ) oder unter dem Gesichtspunkt einer fortdauernden Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ) bestehen nicht.

    Auch handelt es sich nicht um einen gewichtigen Grundrechtseingriff der Art, dass die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt üblicherweise auf eine kurze Zeitspanne beschränkt ist, in welcher eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts regelmäßig nicht zu erlangen ist (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 110, 77 ; 117, 71 ; 117, 244 ), was ein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis begründen kann.

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
    Gründe für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 116, 69 ; BVerfGK 6, 260 ) oder unter dem Gesichtspunkt einer fortdauernden Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ) bestehen nicht.

    Zwar findet eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Auslagenerstattungsverfahren regelmäßig nicht statt, denn eine solche kursorische Prüfung entspricht nicht der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).

  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
    Gründe für ein Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr (vgl. BVerfGE 103, 44 ; 116, 69 ; BVerfGK 6, 260 ) oder unter dem Gesichtspunkt einer fortdauernden Beeinträchtigung (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 69, 161 ; 81, 138 ) bestehen nicht.

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfGK 3, 326 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 1954/11 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, juris, Rn. 20; siehe auch BVerfGE 69, 161 ; BVerfGK 11, 361 ).

  • BVerfG, 26.06.2007 - 1 BvR 1418/07

    Wegen Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
    Bei der hier zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 11, 361 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 1991 - 1 BvR 766/90 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. September 1995 - 1 BvR 1401/94 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7) ist zu berücksichtigen, dass die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zulässig war und Aussicht auf Erfolg hatte.

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfGK 3, 326 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 1954/11 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, juris, Rn. 20; siehe auch BVerfGE 69, 161 ; BVerfGK 11, 361 ).

  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 49, 220 ; 77, 275 ; BVerfGK 1, 201 ; 11, 54 ).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Verlegung bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris).

  • BVerfG, 08.05.2006 - 2 BvR 860/06

    (Keine) Einstweilige Anordnung gegen die Verlegung eines Strafgefangenen;

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
    Dies gilt selbst dann, wenn die Verlegung bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris).

    Sein Begehren war daher nur darauf gerichtet, von der Verlegung in die Justizvollzugsanstalt Köln vorläufig bis zu einer gerichtlichen Klärung der Rechtmäßigkeit der diesbezüglichen Anordnung der Anstalt in einem Hauptsacheverfahren verschont zu bleiben (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, S. 7 des Umdrucks; BVerfGK 8, 64 ).

  • BVerfG, 27.05.2009 - 1 BvR 572/08
    Auszug aus BVerfG, 23.07.2015 - 2 BvR 48/15
    Bei der hier zu treffenden Billigkeitsentscheidung (vgl. BVerfGE 89, 91 ; BVerfGK 11, 361 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 1991 - 1 BvR 766/90 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. September 1995 - 1 BvR 1401/94 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 1995 - 1 BvR 1001/88 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7) ist zu berücksichtigen, dass die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zulässig war und Aussicht auf Erfolg hatte.

    Dies ist der Fall, wenn die Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Billigkeitsentscheidung unterstellt werden kann oder wenn die verfassungsrechtliche Lage bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 133, 37 ; BVerfGK 3, 326 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Juni 1997 - 2 BvR 1581/95 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2009 - 1 BvR 572/08 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 1954/11 -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 2100/11 -, juris, Rn. 20; siehe auch BVerfGE 69, 161 ; BVerfGK 11, 361 ).

  • BVerfG, 19.09.1995 - 1 BvR 1001/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses - Erstattung der notwendigen Auslagen des

  • BVerfG, 25.07.1989 - 2 BvR 896/89
  • BVerfG, 20.03.2013 - 2 BvR 67/11

    Strafvollzug (Haftraumunterbringung; gemeinsame Unterbringung; Nichtraucher;

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08

    Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 1954/11

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Steuerhinterziehung; Durchsuchung; Notariat;

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03

    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der

  • BVerfG, 24.04.1974 - 2 BvR 236/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Arrestvollziehung im Strafvollzug

  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 2100/11

    Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung einer ursprünglich

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

  • BVerfG, 26.07.2004 - 2 BvR 589/04

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines einstweiligen Anordnungsverfahrens

  • BVerfG, 13.09.1995 - 1 BvR 1401/94

    Umfang des Ausspruchs über die Erstattung nowtendiger Auslagen im

  • BVerfG, 17.12.1960 - 2 BvQ 4/60

    Einstweilige Anordnung gegen die Ausstrahlung von Fernsehsendungen durch eine

  • BVerfG, 17.09.1991 - 1 BvR 766/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Namensrechts

  • BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvR 1581/95

    Teilweise Auslagenerstattung nach Erledigung einer Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvR 1936/22

    Wegen der Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz erfolgreiche

    Dies gilt auch dann, wenn die Verlegung - wie hier - bereits vollzogen wurde (vgl. BVerfGK 8, 64 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juli 1989 - 2 BvR 896/89 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 16; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, Rn. 10).

    Im Rahmen der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 114 Abs. 2 Satz 1 StVollzG vorliegen, kann auch eine Rolle spielen, ob der Antragsteller nach einer summarischen Prüfung mit seinem Rechtsbehelf voraussichtlich Erfolg haben wird (vgl. BVerfGK 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10 u.a. -, juris, Rn. 18; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Januar 2015 - 2 BvR 1856/13 -, Rn. 12; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2015 - 2 BvR 869/15 -, Rn. 19; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, Rn. 12).

  • BVerfG, 21.12.2016 - 2 BvR 2530/16

    Willkürliche Versagung wirksamen Eilrechtsschutzes im Strafvollzug (Antrag auf

    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, juris, Rn. 7).
  • BVerfG, 16.11.2016 - 2 BvR 2275/16

    Verfassungswidrige Versagung wirksamen Eilrechtsschutzes im Strafvollzug

    Die Auslegung und Anwendung der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGK 1, 201 ; 7, 403 ; 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2015 - 2 BvR 48/15 -, juris, Rn. 7).
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